Allgemeine Geschäftsbedingungen

Janes Agentur GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Janes Agentur GmbH & Co. KG (im Folgenden „Janes Agentur“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“). Diese AGB gelten für alle Willenserklärungen – insbesondere Angebote, Annahmen und Auftragsbestätigungen – und für sämtliche Leistungen der Janes Agentur ausgenommen für Leistungen des Portals „stelleninserate.de“. Diese AGB gelten nur für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
  2. Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen Janes Agentur und dem Kunden, selbst wenn in diesen Fällen nicht erneut ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten werden von der Janes Agentur nicht anerkannt, es sei denn, die Janes Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB der Janes Agentur gelten auch dann, wenn die Janes Agentur die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, obwohl sie auf abweichende Bedingungen des Kunden hingewiesen wurde.
  4. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Janes Agentur schriftlich bestätigt wurden.

II. Vertragsgegenstand

  1. Die Janes Agentur bietet ihren Kunden die Vermittlung von Anzeigen und Inseraten in verschiedenen Medien als Full-Service-Agentur an. Des Weiteren vermittelt sie auch Beratungs-, Veranstaltungs- und Fortbildungsangebote aus dem Portfolio der Mutterfirma.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Janes Agentur, wobei sich die Janes Agentur auch Dritter (wie freier Mitarbeiter oder Subunternehmer) bedienen kann.
  3. Bucht der Kunde bei der Janes Agentur ein Stelleninserat, ist Gegenstand des Vertrags auch die Veröffentlichung des Inserats im Portal „stelleninserate.de“.

III. Angebot, Vertragsschluss

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge der Janes Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Janes Agentur einen Auftrag des Kunden in schriftlicher, elektronischer Form oder per Datenübertragung annimmt oder wenn die Janes Agentur mit der Erbringung der Leistung beginnt.
  3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen oder Ausschreibungen über Drittanbieter die Janes Agentur keinen Einfluss auf Platzierung, Verschlagwortung oder Kategorisierung hat. Die Janes Agentur haftet nicht für die Ablehnung einer Veröffentlichung durch einen Drittanbieter. Drittanbieter, insbesondere Verlage, sind keine Erfüllungsgehilfen der Janes Agentur.
  4. Sollte der Inhalt einer Veröffentlichung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen, wird die Janes Agentur von der Leistungspflicht befreit.

IV. Konkurrentenschutz, Mitwirkung des Kunden, Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Janes Agentur gewährt dem Kunden keinen Konkurrentenschutz und ist berechtigt, zeitgleich Verträge mit konkurrierenden Unternehmen des Kunden abzuschließen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Janes Agentur alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit die Janes Agentur die vereinbarte Leistung erbringen kann.
  3. Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Janes Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden.

V. Eigentum, Urheberrechte, Nutzungsrechte

  1. Die Janes Agentur behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von der Janes Agentur erstellten Entwürfen, Texten, Layouts und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur für unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüchen.
  2. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Janes Agentur erstellten Werbemitteln, sofern diese Vertragsinhalt waren.
  3. Wenn die Janes Agentur dem Kunden zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Software einräumt, ist der Kunde nach Ablauf dieser Rechte verpflichtet, alle entsprechenden Programme und Daten an die Janes Agentur zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht diesbezüglich nicht.

VI. Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Preise der Janes Agentur lauten in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. Die Janes Agentur ist berechtigt, Rechnungen an Kunden auch elektronisch, beispielsweise per E-Mail, zu übermitteln.
  3. Rechnungen der Janes Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
  4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur für unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüchen.

VII. Pauschalrabatte

Erhält der Kunde von der Janes Agentur bei Vertragsschluss einen Pauschalrabatt, treffen die Janes Agentur und der Kunde dafür die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Janes Agentur auf Herausgabe etwaiger kundenbezogenen oder nicht kundenbezogenen Rabatten, die die Janes Agentur ihrerseits von ihren Vertragspartnern erhält, nicht entsteht.

VIII. Leistungszeit, Leistungsverzug

  1. Zeitliche Vorgaben für die Erbringung der Leistung durch die Janes Agentur sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung solcher Fristen ist, dass der Kunde alle notwendigen Unterlagen und Daten rechtzeitig bereitstellt und die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält.
  2. Leistungszeiten verlängern sich angemessen, wenn unvorhergesehene Hindernisse auftreten, die die Janes Agentur nicht zu vertreten hat. Die Janes Agentur wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren.
  3. Sollte der Kunde in Annahmeverzug geraten oder seine Mitwirkungspflichten verletzen, ist die Janes Agentur berechtigt, andere Aufträge vorzuziehen und die Leistungszeit entsprechend zu verlängern.

IX. Mängel, Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Janes Agentur erbrachte Leistung unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und diese, falls vorhanden, der Janes Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die Janes Agentur hat das Recht, etwaige Mängel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung zu beheben.
  2. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder unzumutbar sein, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder die Vergütung entsprechend mindern.

X. Haftung

  1. Die Janes Agentur haftet nur in den folgenden Fällen: a) Vorsatz, b) grobe Fahrlässigkeit, c) schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, d) arglistig verschwiegenen Mängeln, e) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit haftet die Janes Agentur nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Janes Agentur.
  4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

XI. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden verjähren 12 Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche gemäß Abschnitt X (1) a) bis e). In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Janes Agentur aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist der Geschäftssitz der Janes Agentur.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Janes Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Janes Agentur.